Kreisjägerschaft

Mitgliederbeitrag

Der allgemeine Mitgliedsbeitrag und der Jagdbeitrag werden ab diesen Jahr durch die Kreisjägerschaft erhoben.

Für Mitglieder, die ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift entrichten ändert sich nichts.

Mitglieder, die ihre Beiträge per Überweisung entrichten setzen sich bitte dazu mit der Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft in Verbindung.

Nur für Mitglieder, die eine Zweitmitgliedschaft im Hegering Bocholt haben bleibt die Beitragsabwicklung im Hegering.

Für Ehrenmitglieder (50-jährige Mitgliedschaft und 80 Jahre alt) bleibt es bei der Regelung:  Der allgemeine Mitgliedsbeitrag entfällt, der Jagdbeitrag muss entrichtet werden.

Ausnahme: Ehrenmitglieder, die keinen Jagdschein mehr lösen. Die Befreiung für den Jagdbeitrag muss allerdings per Formular beantragt werden.

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