Allgemein

Jagdscheinverlängerung Corona

Pressedienst des Kreises Borken
vom 07.02.2022 / Nr. 82


Wieder persönliche Antragsstellung für Jagdscheine ab 14. Februar 2022 mit vorheriger Terminvereinbarung unter Beachtung der Coronaregeln beim Kreis Borken möglich


Unabhängig davon können auch Anträge schriftlich gestellt werden


Kreis Borken.

Ab dem 14. Februar 2022 können die Jägerinnen und Jäger im Kreisgebiet ihre Jagdscheine wieder persönlich bei der Kreisverwaltung Borken beantragen oder verlängern. Im Kreishaus in Borken sowie in den Nebenstellen in Ahaus und Bocholt öffnet dafür die Untere Jagdbehörde ihre Türen. Allerdings muss dazu aufgrund der Corona-Pandemie im Vorfeld zwingend ein Termin vereinbart werden.

Unter https://kreis-borken.de/termin-jagdschein kann die Buchung erfolgen.

Diese wird im Anschluss durch eine E-Mail bestätigt, die zudem alle relevanten Informationen, wie genaue Anschrift der Dienststelle in Ahaus, Bocholt oder Borken, Uhrzeit oder auch mitzubringende Unterlagen, enthält.
Die Termine werden drei Wochen im Voraus freigeschaltet. Nach Ablauf einer Woche stehen weitere Termine für die dann folgende Woche zur Verfügung. Wer mehrere Jagdscheine zeitgleich beantragen möchte, sollte für jeden Schein ein Zeitfenster buchen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist der Zutritt zu den jeweiligen Standorten nur möglich, wenn die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) eingehalten wird. Ein entsprechender Nachweis muss mitgeführt und bei Aufforderung vorgezeigt werden.


Wichtig: Die Jagdscheine können im Übrigen auch weiterhin auf schriftlichem Wege beantragt werden. Dafür sind die entsprechenden Antragsunterlagen per Post an den Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Straße 93 in 46325 Borken, zu richten.

Die bearbeiteten Unterlagen werden anschließend ebenfalls auf dem Postweg zurückgesendet.


Rückfragen zu diesem Pressedienst:
0 28 61 681-2427

FAQ zur persönlichen Beantragung von Jagdscheinen ab dem 14.02.2022


Ab wann kann ein Jagdschein persönlich beantragt / verlängert werden?
Jägerinnen und Jäger im Kreisgebiet können ihre Jagdscheine ab dem 14. Februar 2022 wieder persönlich bei der Kreisverwaltung Borken beantragt bzw. verlängern.


Muss ich für die persönliche Antragstellung im Vorfeld einen Termin vereinbaren?
Ja. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Dienststellen für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Die persönliche Bearbeitung von Jagdscheinanträgen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Was ist, wenn ich ohne gebuchten Termin persönlich erscheine?
In diesen Fällen wird vor Ort mit Ihnen ein Termin vereinbart. Eine Jagdscheinerteilung ohne Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.


Wie kann ich einen Termin buchen?
Ein Termin für eine Jagdscheinbeantragung kann über Internetseite
https://kreis-borken.de/termin-jagdschein gebucht werden.


Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Die Untere Jagdbehörde bietet unterschiedliche Dienstleistungen an, für die unterschiedliche Unterlagen mitzubringen sind (z. B. Neuerteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines). Im Rahmen der Terminbuchung wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen Sie mitzubringen haben. Zum Abschluss der Terminbuchung erhalten Sie als Service eine Buchungsbestätigung per Mail mit den relevanten Informationen (Uhrzeit, Ort, mitzubringende Unterlagen usw.).


An welchen Standorten kann ich meinen Jagdschein persönlich beantragen?
Eine persönliche Vorsprache ist an den Standorten Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Während Ihrer Terminreservierung wählen Sie, an welchem Standort Sie Ihren Jagdschein persönlich beantragen möchten. Die genaue Anschrift wird Ihnen im Rahmen der Terminbuchung mitgeteilt.


Welche Corona-Vorgaben habe ich zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt nur unter Einhaltung der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) möglich ist. Führen Sie den entsprechenden Nachweis bitte mit und zeigen ihn bei Aufforderung vor.

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