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Mitgliedschaft

Es handelt sich um eine Mehrfachmitgliedschaft:

  • Landesjagdverband NRW e.V.
  • Kreisjägerschaft Borken e.V.
  • Hegering Bocholt

Eine Mitgliedschaft zum Deutschen Jagdverband gibt es nicht. Hier sind die einzelnen Landesjägerschaften Mitglied drin.

Mitgliedsbeitrag

bis 2001bis 2005ab 2006ab 2016ab 2021
DJV7,679,009,009,009,00
LJV + RWJ17,9022,0029,0049,0049,00
KJS12,7816,0017,0017,0017,00
Hrg7,6710,0010,0010,0010,00
Jagdbeitrag LJV45,00
Summe in EUR:46,0257,0065,0085,00130,00
Beitragsentwicklung

DJV = Beitragsanteil für den Deutschen Jagdverband
LJV = Beitragsanteil für den Landesjagdverband NRW
RWJ = Beitragsanteil für die Mitgliederzeitschrift Rheinisch Westfälischer Jäger
KJS = Beitragsanteil für die Kreisjägerschaft Borken
Hrg = Beitragsanteil für den Hegering Bocholt

Jagdbeitrag LJV = Beitragsaneteil neu “Jägergeld in Jägerhand”

Beitragsarten

 Beitragssart   BeschreibungJagdbeitrag 
 1Mitglieder mit Jägerprüfung oder Lehrgangsteilnehmer
gemäß Artikel 4 (1) Nr. 1 der LJV-Satzung ohne teilzahlende oder beitragsfreie Mitglieder der Gruppen MGA 3, 4, 8, 9.

DJV + [LJV+RWJ] + KJS + Hrg

ja 
 2
  —
 
 3Mitglieder mit Beitragsfreiheit für den KJS-Anteil
(z.B. Ehrenmitglieder der Kreisjägerschaften)

DJV + [LJV+RWJ]
ja 
 4Ehrenmitglieder des LJV sowie Mitglieder, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
und gleichzeitig mindestens 50 Jahre Mitglied des LJV sind.

beitragsfrei
ja (*)
 5Mitglieder ohne Jägerprüfung, die nicht an einem Ausbildungslehrgang teilnehmen
(z.B. nicht jagende Freunde der Jagd, Naturschützer, Jagdhornbläser)
ohne teilzahlende oder beitragsfreie Mitglieder der Gruppen MGA 3, 4, 8, 9.

DJV + [LJV+RWJ] + KJS + Hrg
ja (**)  
 6Mitglieder, die zugleich einer anderen Kreisjägerschaft des LJV-NRW angehören und dort einer der Gruppen MGA 1-5 und 8, 9 zugeordnet sind. 

KJS + Hrg
 ja
 7Mitglieder, die zugleich einem anderen Hegering innerhalb derselben Kreisjägerschaft angehören und dort einer der Gruppen MGA 1-5 und 8, 9 zugeordnet sind. 

Hrg
ja 
 8Mitglieder mit einer Beitragsermäßigung von 50% auf Antrag bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird.
Grundlage ist Artikel 5 (2) der LJV-Satzung.

(DJV+[LJV+RWJ]+KJS+Hrg) / 2
ja 
 9Mitglieder mit Beitragsfreiheit bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Grundlage ist Artikel 5 (2) der LJV-Satzung.

beitragsfrei
ja

DJV = Beitragsanteil für den Deutschen Jagdverband
LJV = Beitragsanteil für den Landesjagdverband NRW
RWJ = Beitragsanteil für die Mitgliederzeitschrift Rheinisch Westfälischer Jäger
KJS = Beitragsanteil für die Kreisjägerschaft Borken
Hrg = Beitragsanteil für den Hegering Bocholt

ja (*) = Befreiung vom Jagdbeitrag auf Antrag möglich
ja (**) = Befreiung vom Jagdbeitrag auf Antrag möglich

Jagdbeitrag = Beitragsaneteil neu “Jägergeld in Jägerhand”

Downloads

Wildunfallbescheinigung
Waffe ausleihen
Wildursprungschein
Einzugsermächtigung
Versicherung nach Artikel 5
Beitragsart 5
Beitragsfrei bzgl. des Jagdbeitrags sind auf Antrag diejenigen Mitglieder, die keine Jägerprüfung abgelegt haben und deswegen zum Erwerb eines Jagdscheines nicht berechtigt sind. Diese fehlende Berechtigung und die Zusicherung der unverzüglichen Mitteilung für den Fall der späteren Ablegung der Jägerprüfung ist schriftlich zu versichern.
Versicherung nach Artikel 5
Beitragsart 4
Beitragsfrei bzgl. des Jagdbeitrags sind zudem Mitglieder des LJV, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig mindestens 50 Jahre Mitglied im LJV sind. Das gilt jedoch nur, soweit sie schriftlich versichern, dass sie keinen Jagdschein gelöst haben und es anzeigen werden, sobald sie wieder einen Jagdschein lösen.
Satzung LJV