Versicherung Artikel 5

Beitragsfrei bzgl. Jagdbeitrag sind zudem Mitglieder des LJV, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig mindestens 50 Jahre Mitglied im LJV sind. Das gilt jedoch nur, soweit sie schriftlich versichern, dass sie keinen Jagdschein gelöst haben und es anzeigen werden, sobald sie wieder einen Jagdschein lösen.