Untere Jagdbehörde

Jagdscheinverlängerung

Hinweis zur aktuellen Bearbeitung von Jagdscheinanträgen

Neues Gesetz verlängert aktuell die Bearbeitungszeiten

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und Bundesjagdgesetz ist es für die Jägerinnen und Jäger wichtig, deren Jagdscheine zum 31.03.2025 auslaufen, schon ab Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen.

Empfohlen wird eine Zusendung der Unterlagen entweder per Post an den Kreis Borken – Der Landrat – Jagdbehörde, Burloer Straße 93, 46325 Borken oder per Mail an einer der folgenden E-Mail-Adressen:

m.brune@kreis-borken.de
l.enck@kreis-borken.de
n.kortstegge@kreis-borken.de

Erforderliche Antragsunterlagen:
– Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines
– Passbild
—- bei Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist
—- bei der Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)
—- beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)
—- bei Umzug

ACHTUNG!
Aufgrund der Gesetzesänderungen und der damit verbundenen längeren Bearbeitungszeiten verzichtet der Kreis Borken zunächst auf die
– Vorlage des Jagdscheines und
– der Jagdhaftpflichtversicherung (sofern noch nicht vorhanden)

Die Unterlagen werden zu gegebener Zeit nachgefordert. Bitte geben Sie daher auf dem Antragsformular unbedingt die Telefon-Nr. und/oder E-Mail-Adresse an.

Derzeit sind keine Termine für die Jagdscheinerteilung bzw. Verlängerung buchbar. Sobald die ersten Zuverlässigkeitsanfragen zurück sind, werden auch wieder Termine für die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines über die Homepage des Kreises Borken möglich sein.

Die Untere Jagdbehörde bittet, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen.

Weitere Beiträge

Alle anzeigen
01.01.2022

Jagdscheinverlängerung Corona

01.01.2022

Mitgliederbeitrag

01.05.2022

Waffenkontrolle